Mit dem Gesetzesentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) wurden die ersten Schritte gemacht, um digitale Innovationen und ihren Nutzen auch im pflegerischen Umfeld zugänglich zu machen. Um digitale Pflegeanwendungen (DiPA) als zukunftsfähigen Bestandteil nachhaltig in die Versorgung zu integrieren, bedarf es nun Transparenz und Offenheit in der Definition und Ausgestaltung der Vorgaben.
Als Verband, der die gemeinsamen Interessen der Anbieter digitaler Gesundheitsversorgungsleistungen vertritt, verstehen wir uns als Sprachrohr gegenüber Politik, Behörden und anderen Akteuren, wenn es um die Definition von Leitplanken für eine digital-unterstützte, zukunftsfähige Pflege geht.