Webinar: Kauf- & Schuldrecht

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Seit dem 01. Januar 2022 gilt ein neues Vertragsrecht für digitale Produkte. Für alle Anbieter digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen gelten nun neue Regelungen im Hinblick auf Mängel, Update-Pflichten, Änderungs- und Kündigungsrechte. Was es damit auf sich hat und was das konkret für Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen und generell für Anbieter von digitalen Gesundheitsversorgungsleistungen bedeutet, erläutern unsere Rechtsexperten und Förderer Dr. Roland Wiring und Stefan Schreiber von der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS.

Referenten

Gestallte mit uns die Zukunft der digitale Gesundheitsversorgung.

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