Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) können einen Antrag zur Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. Folgende Mitgliedsunternehmen wurden bereits gelistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
DiGA-Verzeichnis
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Bereits gelistete DiGA