Webinar: Vorstellung TI-Messenger
Online - nur für MitgliederDer TI-Messenger soll sichere Echtzeit-Kommunikation datenschutzkonform und interoperabel garantieren. Im Digitalgesetz ist die Einbindung des TI- Messengers in Praxisverwaltungssysteme (§ 371 Absatz 1 SGB V) und die Möglichkeit der Integration des TI-Messengers auch in Digitale Gesundheitsanwendungen vorgesehen. Er wird darüber hinaus eine einfach nutzbare und sichere Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten zur Verfügung stellen, mit Videosprechstunden, Chats...